Kontakte und Anfahrt

Pfarramt Riffian
Kirchweg, 51
I-39010 Riffian
Bürozeiten: Donnerstags von 18.00-19.00 Uhr
E-Mail: info@wallfahrtskirche.riffian.com

Pfarrer Edmund Ungerer (Büro in Dorf Tirol)
Hauptstrasse 13
39019 Dorf Tirol
Telefon & Fax: +39 0473 923 353
Handy: +39 349 3598 411
E-Mail: e.ungerer@pfarrei-tirol.com

Pfarrgemeinderatsvorsitzende Monika Hopfhauer: +39 345 177 7134
Stellvertreter: Hubert Pixner: +39 339 744 9447
Ansprechpartnerin Mesner-Team: Monika Hopfhauer: +39 345 177 7134
Totengräber Paul Schmidhammer: +39 348 74 67 129

 

Mit dem Routenplaner können Sie bequem und schnell die günstigste Straßenverbindung nach Riffian bei Meran (Südtirol) finden.

Mit dem Auto
Meran befindet sich an der Einfahrt ins Passeiertal, ins Vinschgau und ins Etschtal und ist von allen Richtungen erreichbar.
Von Norden gelangt man über die folgenden Pässe nach Meran: Brennerpass (Brenner-Autobahn), Jaufenpass (Passeiertal) und Reschenpass (Vinschgau).
Von Süden: Brenner-Autobahn (A22). Ausfahrt Bozen Süd, direkte Verbindung mit der Schnellstraße Meran - Bozen (MEBO) oder Staatstraße SS 38

Mit dem Zug/ Mit dem Bus
Riffian erreicht man mit dem Linienbus (Linie 240) von Meran aus.
Die Bahnstation von Meran ist die Haltestation: Anschließlich können Sie die nahegelegenen Ortschaften mit den lokalen Bussen SAD oder SASA erreichen.
Der Fernbus Flixbus fährt bis nach Meran.

Informationen für Pilger

Höhepunkte im Wallfahrtskalender sind die Maientage
vom 01.bis 03. Mai.

Für Vormerkung einer Pilgermesse oder eines Beichtgesprächs
Kontakt: Pfarrer Edmund Ungerer Mobiltelefon +39 349 359 8411

Fürbittbuch
Im Eingangsbereich liegt auf der rechten Seite ein Buch auf, in das Sie Bitten und Dank an Gott und die Gottesmutter eintragen können. Ihre Anliegen werden bei den Gottesdiensten in die Gebete miteingeschlossen.

Schriftenstand                   
Hier erhalten Sie Interessantes zum kostenlosen Mitnehmen. Kirchenführer und Broschüren zum Besinnungsweg sowie Kerzen gegen Bezahlung.

Messstipendien                 
Am Schriftenstand im Eingangsbereich der Kirche liegen Kuverts auf, die Sie beschriften können und den Geldbetrag hineingeben. Anschließend werfen Sie das Kuvert in den Postkasten des Widums.

Segnung von Andachtsgegenständen                     
Nach den hl. Messen in der Sakristei.

Besinnungsweg               
In ebener Wanderung kann man von Kuens auf dem Besinnungsweg nach Riffian zur Wallfahrtskirche wandern. An den Besinnungsstelen entlang zu herrlichen Aussichtspunkten mit Rastbänken, durch schattigen Wald, erblickt man nach ca. 30 Minuten den Zwiebelkirchturm von Riffian. Dann geht es in Serpentinen eine Wiese hinunter und schon hat man die Wallfahrtskirche erreicht.

Widumanger
Der Rastplatz unterhalb der Kirche kann auf Anfrage gegen einen Unkostenbeitrag für Familienfeiern und Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Kontakt: Hubert Pixner, Mobiltelefon: +39 339 744 9447

WC-Anlage
Auf dem Kirchengelände gibt es öffentliche Toiletten, welche während der Öffnungszeiten der Kirche frei zugänglich sind.

Zugang für Menschen mit Behinderung                       
Vom Parkplatz der Kirche über steilen Aufgang oder über den Serpentinenweg durch den Olivenhain. Auf Anfrage kann der Parkplatz beim Widum benutzt werden. Informationen bei Hubert Pixner, Mobiltelefon: +39 339 744 9447

Hinweis: Der Zugang zu den Toiletten ist nicht barrierefrei.

Führungen in der Wallfahrtskirche
Für Wallfahrtsgruppen bieten wir gerne Führungen durch die Wallfahrtskirche. Bitte melden Sie sich rechtzeitig (mindestens 1 Woche vorher) bei Sepp Pircher Mobiltelefon: +39 366 182 8083 an, um Zeiten und Modalitäten abzusprechen. 

Fotografieren für den privaten Gebrauch
Das Fotografieren in der Wallfahrtskirche ist für private Zwecke erlaubt. Bitte verzichten Sie auf den Blitz.

Foto- und Drehgenehmigungen bei kommerzieller Nutzung des Bildmaterials
Alle Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen im Innen- und Außenbereich der Wallfahrtskirche bedürfen der vorherigen Zustimmung des Pfarrers. Kontakt: Edmund Ungerer Mobiltelefon +39 349 359 8411
Die Genehmigung ist nur für den beantragten Zweck gültig. Jede Weitergabe des Film- und Fotomaterials an Dritte und jede anderweitige Nutzung des Film- und Fotomaterials bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

Drohnenaufnahmen

Aufnahmen mit einer Kameradrohne, sowie das Überfliegen des Geländes mit einer Drohne sind grundsätzlich verboten, bzw. bedürfen der vorherigen Zustimmung.

Cafés und Gaststätten
finden Sie auf www.riffian.com

Direkt unterhalb der Kirche: Pension Weinberg www.pension-weinberg.it Tel. +39 (0)473 24 11 33
Am Kirchweg (10 Gehminuten von der Kirche entfernt Richtung Dorfzentrum) Oberwirtskeller www.oberwirtshof.com Tel. +39 (0)473 24 10 11

 

Pfarrgemeinde

Pfarrgemeinderat und Arbeitsgruppen

Pfarrgemeinderat
Pfarrer: Edmund Ungerer, Vorsitzende: Monika Hopfhauer, Stellvertreter: Hubert Pixner
Mitglieder: Georg Erb, Markus Kuen, Maria Mair, Christian Pfitscher, Norbert Pirpamer, Hubert Pixner, Heinrich Schupfer, Anni Wieland. Kooptiert für den Katholischen Familienverband: Johanna Schmidhammer.

Pfarrvermögensrat
Dino Dalceggio, Georg Erb, Josef Mitterhofer, Hubert Pixner, Heinrich Schupfer, Vorsitz Pfarrer Edmund Ungerer.

Liturgieausschuss
Pfarrer Edmund Ungerer, Monika Hopfhauer, Johanna Innerhofer, Maria Mair, Johann Schmidhammer

Katholische Männerbewegung
Georg Erb, Markus Kuen.

Katholische Frauenbewegung
Marion Gögele, Barbara Mair, Sabina Spechtenhauser, Anni Wieland.

Katholische Jungschar
Hannah Schweigl (Ortsverantwortliche), Sophie Donà, Lena Pircher, Magdalena Unterthurner, Verena Haas.

Ministranten
Leitungsteam: Maria Mair, Norbert Pirpamer, Mirjam Unterweger, Astrid Waldner.

Katholischer Familienverband
Marion Gögele, Johanna Gufler, Margit Kofler, Johanna Pircher, Elisabeth Scherer, Renate Unterthurner.

KVW
Monika Hopfhauer, Frieda Kofler, Marialuise Pircher-Verdorfer, Margit Platter, Heinrich Schupfer.

Ministranten

Ministrieren kommt vom lateinischen „ministrare“ und heißt „dienen, helfen“.

Ministrantinnen und Ministranten (kurz Minis) übernehmen einen zweifachen Dienst: für Gott und für die Pfarrgemeinde. Nach dem Empfang der Erstkommunion kann man einsteigen. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. Die Pfarrgemeinde Riffian freut sich über 26 Minis.

Caritas

Die Caritas steht für die Nähe zum Mitmenschen. Wir lassen uns anrühren von den Menschen, die am Rande stehen und auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind.
 

 
Caritasgruppe Riffian-Vernuer
Ausschuss Riffian: Annemarie Gasser, Monika Hopfhauer, Marialuise Pircher-Verdorfer, Helga Unterweger,
Anna Scherer (Vernuer)

Kirchenchor Riffian

Singen ist die Sprache der Seele

Die Hauptaufgabe des Kirchenchors ist die Mitgestaltung von Gottesdiensten an Sonn- oder Feiertagen. Zum Repertoire zählen bekannte lateinische und deutsche Messen, aber auch moderne Literatur. Das Chorjahr dauert von September bis Juni. Wir proben montags von 19:30 bis 21:00 Uhr. 

Ganz besonders freuen wir uns über neue Sängerinnen und Sänger! Auch Gastsängerinnen und Gastsänger sind jederzeit herzlich willkommen. Komm doch unverbindlich zu einer unserer Proben und lass Dich von unserer Freude am Singen und dem Verein anstecken!
Melde Dich einfach bei einem Chormitglied oder bei der Obfrau.

Obfrau: Hanni Erb
E-Mail: johannaerb@hotmail.de
Tel. + 39 333 989 8469
 

Seniorenclub Riffian

25 Jahre KVW Seniorenclub in Riffian

Jeden zweiten Mittwoch eines Monats, von Oktober bis Juni, werden Senioren ab dem ca. 65. Lebensjahr, sowie Interessierte aus Riffian, Vernuer und Kuens zu diesen Treffen herzlich eingeladen.

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss mit Anna Königsrainer, Irma Gruber, Leni Pircher und Monika Pöhl erstellen stets ein abwechslungsreiches Programm - unter anderem mit Feiern, Vorträgen, Spielen und Halbtagesausflügen.

Ansprechperson ist Monika Pöhl, Tel. 0473 241033

Aufgrund der Sicherheitsmaßen zur Eindämmung der Covid-Pandemie sind bis auf weiteres alle Treffen ausgesetzt. Wir hoffen sehr, uns baldmöglichst im gewohnten Rahmen wiedersehen zu können! Bis dahin, bleibt gesund!

Öffentliche Bibliothek Riffian

Kirchweg 2/A
39010 RIFFIAN

Tel. 0473 240913

bibliothek.riffian@gemeinde.riffian.bz.it

Öffnungszeiten Winter

Mo 15:00 - 17:00
Di 09:00 - 11:00
Mi 18:00 - 20:00
Do 09:00 - 11:00
Fr 17:00 - 19:00
Sa 09:00 - 11:00

Öffnungszeiten Sommer

Di 09:00 - 11:00
Mi 18:00 - 20:00
Do 09:00 - 11:00
Fr 17:00 - 19:00
Sa 09:00 - 11:00

Vernuer

Messfeiern in Vernuer

Jeden ersten Montag im Monat um 19.30 Uhr.

Sakramente

Die Sakramente - Ein Zeichen der Zuwendung Gottes zum Menschen

 

Gott ist bei mir am Beginn meines Lebens, bekundet durch die Taufe. Er steht an meiner Seite im Moment der Entscheidung, bestätigt durch die Firmung. Er schenkt ein besonders Band der Liebe bei Trauung und Priesterweihe, ist eine Quelle der Kraft in der Eucharistiefeier und stärkt durch die Krankensalbung.

Taufe

„Darum geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe.“ (Mt 28,19-20)

Die Taufe steht am Beginn eines Lebens in der Gemeinschaft mit Jesus Christus. Mit der Taufe vertrauen die Eltern ihr Kind Gott an und legen es in seine Hände.

In einem ersten Taufgespräch werden Sinn und Ablauf der Taufe besprochen. Für Terminabsprachen kontaktieren Sie bitte Pfarrer Edmund Ungerer: e.ungerer@pfarrei-tirol.com oder Tel +39 349 359 8411

 

 

Beichte

Was soll man überhaupt beichten? Es geht darum, über Dinge zu sprechen, die einen belasten. Ist man zur Einsicht gekommen, dass das eigene Verhalten falsch war, man sich selbst und anderen geschadet hat, kann man Gott um Vergebung bitten. Der Priester übernimmt in der Beichte die Aufgabe des Vermittlers. Die Sünden werden eigentlich vor Gott bekannt und auch die Lossprechung der Inhalte der Beichte erteilt der Priester im Namen Gottes.

Erstkommunion

"Jesus, der Herr, nahm in der Nacht, in der er ausgeliefert wurde, Brot, sprach das Dankgebet, brach das Brot und sagte: Das ist mein Leib für euch. Tut dies zu meinem Gedächtnis!" (1Kor 11,23b-24)

Mit der Taufe hat das Kind den Weg hinein in die Gemeinschaft mit Jesus begonnen. Die Erstkommunion ist jenes Fest, an dem das Kind das erste Mal die heilige Kommunion empfängt.

„Kommunion” bedeutet Gemeinschaft und wird dort Wirklichkeit, wo Menschen sich zum Gottesdienst versammeln, um miteinander das Sakrament der Eucharistie zu feiern. Taufe, Eucharistie und Firmung bilden eine schrittweise Hinführung zum mündigen Christsein. Im Kreis der Familie, der Klassengemeinschaft und der Pfarrgemeinde erfährt das Kind die Zusage Gottes: „Ich habe dich in meine Gemeinschaft gerufen und lasse dich nicht allein.”

 

 

Firmung

"Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sagte zu ihnen:Empfangt den Heiligen Geist!" (Joh 20.22)

Im Sakrament der Firmung sendet Gott seinen Heiligen Geist, der bestärkt und ermutigt. Durch die Handauflegung und den Zuspruch wird deutlich: "Ich bin bei dir, stärke und begleite dich!" Der Heilige Geist schenkt die Kraft, das eigene Leben in die Hand zu nehmen, zu seinen eigenen Werten zu stehen und sich verantwortungsvoll für Gesellschaft und Kirche einzusetzen.

Trauung

"Die Liebe erträgt alles, glaubt alles, hofft alles, hält allem stand. Die Liebe hört niemals auf."
(1. Korintherbrief, 13.7)

Die freiwillige und bedingungslose gegenseitige Annahme von Mann und Frau im Alltag ist ein Beispiel und Abbild der Zuwendung Gottes zu den Menschen. Dieses "Ich für dich und du für mich!", verweist auf das Da-Sein und Mit-Sein Gottes.

"Ja, wir trauen uns..." kirchlich zu trauen – wir wollen für ein Leben lang beieinander bleiben.

Das Paar möchte im Sakrament der Ehe die Kirche um seinen heilmachenden Segen bitten. In der kirchlichen Trauung bittet die ganze Festgemeinde Gott darum, das Paar mit seiner Liebe zu segnen und ihm im Alltag beizustehen. Gott macht damit den Bund der Eheleute zu einem Treuebund, in dem er selbst gegenwärtig sein will, in besonderer und zeichenhafter Weise, um durch das Ehepaar seine Liebe und seinen Schöpfungswillen zu vergegenwärtigen.

In der Gemeinde, in der sie getauft wurden erhalten sie noch folgende notwendige Unterlagen:

  • Abschrift der Geburtsurkunde
  • Sammelbescheinung über Ledigkeit, Wohnsitz und Staatsbürgerschaft, Familienbogen
  • Wenn Braut und Bräutigam in zwei verschiedenen Gemeinden ansässig sind, müssen die Formulare in einer Gemeinde angefordert werden. Die Gemeinden leiten die Dokumente entsprechend weiter.

Bei der Gemeinde abzugeben:

  • Ansuchen um Vornahme des zivilen Eheaufgebotes, das vom Pfarrer ausgestellt wird und in der Gemeinde abzugeben ist
  • Das Eheaufgebot wird automatisch in beiden Gemeinden ausgehängt
  • Nach Eingabe der Dokumente wird das Aufgebot für die kirchliche Trauung vom Ortspfarrer in den entsprechenden Pfarreien durchgeführt.

Spesen:

  • Für die Pfarrei Riffian möge man eine Spende für die Auslagen in Höhe von 100 Euro entrichten.
  • Der Rastplatz, Widumanger, unterhalb der Kirche kann auf Anfrage gegen einen Unkostenbeitrag für die Familienfeier bzw. Umtrunk zur Verfügung gestellt werden. Kontakt: Hubert Pixner, Mobiltelefon: +39 339 744 9447

 

 

 

 

 

 

 

Krankensalbung

Die  Krankensalbung stärkt die Sehnsucht nach Geborgenheit, Vergebung und Heilung und begleitet den Gläubigen mit der Gnade Gottes auch über den Tod hinaus.

Wenn Sie oder eine kranke Person in Ihrer Familie, im Bekannten oder Freundeskreis die Kranksalbung wünschen, teilen Sie es dem Seelsorger mit. Er steht Ihnen bei.

 



Handreichung bei einem Todesfall

Als Christen verabschieden wir uns von den Verstorbenen bei der kirchlichen Begräbnisfeier. In ihr vertrauen wir sie der Liebe Gottes an. Wir tun es in der Überzeugung, dass wir über den Tod hinaus miteinander verbunden bleiben.

Für die Vorbereitung einer kirchlichen Begräbnisfeier sind einige Dinge zu beachten.

Einen Todesfall so bald wie möglich Pfarrer Edmund Ungerer (Mobiltel. 349 35 98 411) und dem Amtsarzt Dr. Eugen Sleiter (Mobiltel. 320 77 80 947) melden. Mit dem Pfarrer werden die Termine für die Seelenrosenkränze und die Beerdigungsfeier vereinbart.

Für das „Zügenläuten“ Mesner Kassian Mair verständigen (Mobiltel. 339 23 18 598). Die Gemeinde informieren, welche dann die Beerdigungsbewilligung ausstellt und ans Pfarramt weiterleitet.

Für die Bereitung des Grabes bzw. für die Grabbestimmung (sollte kein eigenes Grab vorhanden sein) den Totengräber Paul Schmidhammer (Mobiltel. 348 74 67 129) verständigen.

Bestattungsdienste übernehmen die Aufbahrung in der Friedhofskapelle oder im Trauerhaus, auch Partezettel, Todesanzeigen in der Tageszeitung, Sterbebilder u.a. Bestattungsunternehmen in der Nähe: Theiner, Meran; Schwienbacher, Meran; Auer Anton, St. Leonhard; Hofer Lorenz, St. Leonhard.

Partezettel austragen, bzw. auflegen, anschlagen.

Vorbeter/-in für den Seelenrosenkranz fragen (Paul Schmidhammer, Mobiltel. 348 74 67 129). Nach dem Rosenkranz ist es üblich, dass jemand von der Trauerfamilie den Beterinnen und Betern dankt.

Für die Beerdigungsfeier sind verschiedene Personen auszuwählen (Paul Schmidhammer ist behilflich)

1 Lichtträger/-in (oftmals Nachbar/-in)
4 Sargbegleiter
6 Lichtträger
Kranzträger
Ordnungsdienst (Freiwillige Feuerwehr)

Pitschn: wo? Wer ist einzuladen (Angehörige, Geistlichkeit, Sargbegleiter, Mesner, Kirchenchor, Vereine wie Musikkapelle, Freiwillige Feuerwehr…).
Gestaltung des Begräbnisgottesdienstes wird mit Pfarrer Edmund Ungerer besprochen. Wenn gewünscht, Kirchenchor fragen: Obfrau Hanni Erb (Mobiltel. 333 989 8469 E-Mail: johannaerb@hotmail.de).

Nach der Beerdigung: Zwei Personen der Trauerfamilie danken am Ausgang des Friedhofes den Trauergästen für ihre Teilnahme.

Gedächtnisspenden können im Widum oder in der Sakristei abgegeben werden, sofern sie für Hl. Messen oder kirchliche Zwecke bestimmt sind. Für auswärtige Organisationen (Krebshilfe, Caritas…) soll per Banküberweisung gespendet werden. Im nächstfolgenden Pfarrbrief werden die Spender/-innen genannt.

Einige Tage nach der Beerdigung:

Spesen begleichen: für Grab-Öffnen beim Totengräber, für Mesnerdienst in der Sakristei abzugeben, für Gottesdienste beim Pfarrer (30,00 Euro für drei Heilige Messen: Sterbegottesdienst, „Siebter“ und „Dreißigster“).
Für die Errichtung und Pflege der Grabstätte gilt die Friedhofsordnung. Für ein neues Grabmal muss dem Friedhofskomitee eine Zeichnung vorgelegt und die Genehmigung abgewartet werden.
Bei Einäscherung und Urnenbestattung wird nach der Einsegnung und dem Begräbnisgottesdienst die Verabschiedungsfeier auf dem Friedhof gehalten. Die Bestattung der Urne erfolgt im engen Familienkreis zu einem vereinbarten Zeitpunkt.